Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 12 Nrn. 1 und 2EStG § 22 Nr. 1 Sätze 1 und 3EStG § 33a Abs. 1
Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht als dauernde Last abziehbar
Leitsatz
Erwirbt jemand Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs und sagt er aus diesem Anlaß dem Übergeber Versorgungsleistungen zu, sind die Aufwendungen hierfür bei verfassungskonformer Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG in der Regel nicht als dauernde Last abziehbar (Bestätigung des Senatsurteils vom X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 19 BFH/NV 1993 S. 76 Nr. 12 ZAAAA-94742
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