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BFH Urteil v. - VI R 10/90 BStBl 1994 II S. 114

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen für eine zur Erteilung von berufsbezogenem Fremdsprachenunterricht im eigenen Haushalt aufgenommene Person nicht als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen für eine zur Erteilung von berufsbezogenem Fremdsprachenunterricht in den eigenen Haushalt aufgenommene Person sind nicht als Werbungskosten abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 114
HAAAA-94709

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 08.10.1993 - VI R 10/90

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