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BFH Urteil v. - X R 72/90 BStBl 1993 II S. 855

Gesetze: AktG 1965 § 152 Abs. 7AktG 1965 § 156 Abs. 4HGB § 249 Abs. 1 Satz 1HGB § 253 Abs. 1 Satz 2EStG § 5 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3

1. Welche Vorteile sind bei der Bildung einer Drohverlustrückstellung anzurechnen? 2. Ist eine Drohverlustrückstellung abzuzinsen?

Leitsatz

Dem Großen Senat werden gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:

1. Steht der Standortvorteil, der sich für den Betrieb einer Apotheke aus der Vermietung von Praxisräumen an einen Arzt in benachbarter Lage ergibt, der Bildung einer Rückstellung wegen drohender Verluste aus dem Mietverhältnis entgegen oder mindert dieser Vorteil die Rückstellung?

2. Ist eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus schwebenden Geschäften abzuzinsen?

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 855
BFH/NV 1993 S. 69 Nr. 11
KAAAA-94679

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BFH, Urteil v. 26.05.1993 - X R 72/90

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