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BFH Urteil v. - V R 42/89 BStBl 1993 II S. 729

Gesetze: UStG 1980 § 2 Abs. 1UStG 1980 § 13 Abs. 2

Unternehmereigenschaft bei Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums durch Ehegatten (Bruchteilsgemeinschaft)

Leitsatz

Vermieten Ehegatten mehrere in ihrem Miteigentum zu gleichen Bruchteilen stehende Grundstücke, bildet nicht zwangsläufig jede nach dem sachenrechtlichen Spezialitätsgrundsatz selbständige Bruchteilsgemeinschaft je Objekt ein selbständiges Unternehmen. Die Ehegatten bilden in Gemeinschaft jedenfalls dann nur ein Unternehmen, wenn sie an den Bruchteilsgemeinschaften in gleichem Verhältnis beteiligt sind, wenn eine einheitliche Willensbildung gewährleistet ist und wenn die Ehegatten bei der Vermietung nach außen im wesentlichen gleich auftreten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 729
BFH/NV 1993 S. 65 Nr. 10
EAAAA-94616

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 25.03.1993 - V R 42/89

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