Gesetze: UStG 1980 § 2 Abs. 1UStG 1980 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3UStG 1980 § 24
1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der Unternehmereigenschaft erst nach Abwicklung aller betrieblichen Rechtsbeziehungen
3. Keine Anwendung des § 24 UStG für Betriebe in Abwicklung
Leitsatz
1. Die nach dem MAVG vom (BGBl I 1984, 942) und der MAVV (BGBl I 1987, 1699) jährlich ratenweise gewährten Vergütungen für die Aufgabe der Milcherzeugung sind Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG 1980.
2. Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem (aufgegebenen) Betrieb in Zusammenhang stehen.
3. Die Anwendung des § 24 UStG 1980 setzt voraus, daß der landwirtschaftliche Betrieb noch bewirtschaftet wird.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 696 BFH/NV 1993 S. 65 Nr. 10 XAAAA-94601
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