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BFH Urteil v. - IX R 105/89 BStBl 1993 II S. 656

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 9bUStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. aUStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 15a Abs. 4

Aufgrund umsatzsteuerlicher Berichtigung zurückgezahlte Vorsteuerbeträge Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

An das FA aufgrund einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a Abs. 4 UStG 1980 zurückgezahlte Vorsteuerbeträge sind - entgegen Abschn. 86 Abs. 6 EStR 1990 und dem , BStBl I 1993, 10 - auch dann als Werbungskosten nach § 9b Abs. 2 EStG abziehbar, wenn der Vorsteuerabzug infolge der Veräußerung des Grundstücks berichtigt worden ist (Bestätigung des Urteils vom IX R 55/90, BFHE 167, 405, BStBl II 1993, 17). *)

*) S. hierzu - (BStBl I, 698)

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 656
BFH/NV 1993 S. 30 Nr. 6
DAAAA-94583

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BFH, Urteil v. 08.12.1992 - IX R 105/89

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