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BFH Urteil v. - V R 112/91 BStBl 1993 II S. 643

Gesetze: UStG 1980 § 14 Abs. 2, 3UStG 1980 § 17AO 1977 § 42

Eine wirksame Rechnungsberichtigung setzt voraus, daß dem Leistungsempfänger eine hinreichend bestimmte, schriftliche Berichtigung tatsächlich zugeht

Leitsatz

Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine steuerfreie Leistung Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, kann er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980). Voraussetzung dafür ist, daß dem Leistungsempfänger eine hinreichend bestimmte, schriftliche Berichtigung zugeht. Die Rückgabe der ursprünglichen Rechnung durch den Leistungsempfänger ist nicht erforderlich. Die Wirksamkeit der Berichtigung hängt nicht davon ab, ob das FA die Ansprüche aus der gebotenen Vorsteuerberichtigung gegen den Leistungsempfänger durchsetzen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 643
BFH/NV 1993 S. 57 Nr. 9
BFH/NV 1994 S. 63 Nr. 1
SAAAA-94578

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BFH, Urteil v. 25.02.1993 - V R 112/91

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