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BFH Urteil v. - IX R 152/89 BStBl 1993 II S. 589

Gesetze: EStDV § 82b

Verteilung von Erhaltungsaufwendungen trotz bestandskräftiger Steuerfestsetzung nach § 82b EStDV für das Aufwandsentstehungsjahr; kein Abzug von auf dieses Jahr entfallendem Aufwand

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen im Jahr ihrer Entstehung nicht als Werbungskosten abgezogen und vor Bestandskraft der Veranlagung dieses Jahres auch keine Verteilung nach § 82b EStDV gewählt, so kann er die Aufwendungen anteilig gleichmäßig auf die folgenden Jahre des Verteilungszeitraums verteilen. Der auf das Jahr der Entstehung entfallende Anteil der Aufwendungen ist dabei nicht zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 589
BFH/NV 1993 S. 26 Nr. 5
CAAAA-94553

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BFH, Urteil v. 27.10.1992 - IX R 152/89

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