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BFH Urteil v. - IV R 130/90 BStBl 1993 II S. 574

Gesetze: AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2StAnpG § 11 Nrn. 2 und 3EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

- Keine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für eine zweigliedrige KG, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung als Treuhänder für den anderen Gesellschafter hält - Zur Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Leitsatz

1. Eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ist nicht durchzuführen, wenn eine KG zwei Gesellschafter hat und der eine Gesellschafter seine Beteiligung als Treuhänder für den anderen Gesellschafter hält.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft entsteht, wenn zum Vermögen des einen Ehegatten ein gewerbliches Einzelunternehmen oder eine Kommanditbeteiligung an einem gewerblichen Unternehmen gehört.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 574
BFH/NV 1993 S. 32 Nr. 6
XAAAA-94546

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BFH, Urteil v. 01.10.1992 - IV R 130/90

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