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BFH Urteil v. - V R 45/88 BStBl 1993 II S. 564

Gesetze: UStG 1980 § 2 Abs. 1UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1

Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine unternehmerische Tätigkeit

Leitsatz

Vorsteuerbeträge aus der Vorbereitung der Ausführung entgeltlicher Leistungen können - materiell-rechtlich vorläufig - abgezogen werden, sobald die umsatzbezogenen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG gegeben sind. Kommt es später nicht oder nicht nachhaltig zur Ausführung entgeltlicher Leistungen, sind die Steuerfestsetzungen wegen fehlender Unternehmereigenschaft aufzuheben oder zu ändern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 564
BFH/NV 1993 S. 50 Nr. 8
TAAAA-94543

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BFH, Urteil v. 06.05.1993 - V R 45/88

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