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BFH Urteil v. - VI R 11/90 BStBl 1993 II S. 53

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 10b Abs. 2EStG § 12 Nr. 1 Satz 2EStG § 34g

Aufwendungen eines leitenden Angestellten für die ehrenamtliche Tätigkeit für den Verband "Wirtschaftsjunioren Deutschland" sind nicht abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen, die ein leitender Angestellter im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verband "Wirtschaftsjunioren Deutschland" tätigt, sind nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 53
BFH/NV 1993 S. 2 Nr. 1
ZAAAA-94528

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BFH, Urteil v. 02.10.1992 - VI R 11/90

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