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BFH Urteil v. - VI R 92/92 BStBl 1993 II S. 506

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Ausschmückung seines Dienst- und Vorzimmers mit Kunstgegenständen sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines Vorstandsmitglieds für die Ausschmückung seines Dienst- und Vorzimmers mit Kunstgegenständen sind keine Werbungskosten (Anschluß an die Rechtsprechung im , BFHE 165, 51, BStBl II 1991, 837).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 506
BFH/NV 1993 S. 39 Nr. 7
IAAAA-94512

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BFH, Urteil v. 12.03.1993 - VI R 92/92

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