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BFH Urteil v. - VIII R 3/89 BStBl 1993 II S. 477

Gesetze: AO 1977 § 42EStG § 17 Abs. 1

Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung eines Ausgleichs des Erwerbers für die auf ihn übergegangenen stillen Reserven im Buchwert eines neu entstandenen GmbH-Gesellschaftsanteils

Leitsatz

Wird das Stammkapital einer GmbH erhöht und das Bezugsrecht einem Nichtgesellschafter gegen Zahlung eines Ausgleichs für die auf den neuen Geschäftsanteil übergehenden stillen Reserven eingeräumt, kann dies die Veräußerung eines Anteils an einer GmbH (Anwartschaft auf eine solche Beteiligung) sein.

Wird dieser Ausgleich in Form eines Agios in die GmbH eingezahlt und in engem zeitlichem Zusammenhang damit wieder an die Altgesellschafter ausgezahlt, kann ein Rechtsmißbrauch (§ 42 AO 1977) vorliegen. Die Zahlung an die Altgesellschafter ist dann als Entgelt für die Einräumung des Bezugsrechts zu behandeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 477
IAAAA-94496

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 13.10.1992 - VIII R 3/89

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