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BFH Urteil v. - VI R 66/91 BStBl 1993 II S. 450

Gesetze: EStG § 3cEStG § 3 Nr. 64

Werden neben dem Grundgehalt steuerfreie Auslandszulagen gezahlt, sind Werbungskosten zu dem Teil nicht abziehbar, der dem Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen entspricht

Leitsatz

Bezieht ein Steuerpflichtiger neben seinem Grundgehalt zusätzlich nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfreie Auslandszulagen, sind seine Werbungskosten regelmäßig zu dem Teil nicht abziehbar, der dem Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen entspricht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 450
BFH/NV 1993 S. 38 Nr. 7
ZAAAA-94486

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BFH, Urteil v. 11.02.1993 - VI R 66/91

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