1. Zur steuerlichen Behandlung von Lizenzgebühren für die Überlassung von Lizenzen (hier: Arzneimittelrezepturen) von einem im Ausland wohnhaften Lizenzgeber an ein inländisches Unternehmen 2. Zur Erhebung der Abzugsteuer gem. § 50a Abs. 4 EStG, wenn das DBA (hier: Art. 12 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971) das Besteuerungsrecht dem anderen Vertragstaat zuweist
Leitsatz
1. Überläßt ein im Ausland wohnhafter Erfinder selbst entwickelte Arzneimittelrezepturen einem inländischen Unternehmen zur Nutzung gegen Lizenzgebühren, so erzielt er beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Hatte der Lizenzgeber die Rezepturen seinerseits erworben, so erzielt er beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
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