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BFH Urteil v. - VI B 137/92 BStBl 1993 II S. 403

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1EStG § 3 Nr. 12

Die Frage nach dem Abzugsverbot von Bewirtungskosten, die einem Arbeitnehmer anläßlich eines besonderen persönlichen Ereignisses entstehen, ist selbst dann nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, wenn er eine steuerfreie Aufwandsentschädigung i. S. des § 3 Nr. 12 EStG erhält

Leitsatz

Die Rechtsfrage, ob Bewirtungskosten, die einem ranghohen Beamten aus Anlaß eines besonderen persönlichen Ereignisses entstehen (Geburtstag, Beförderung, Amtseinführung), dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG für Repräsentationsaufwendungen unterliegen, ist hinreichend geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung. Dies gilt auch dann, wenn zur Amtsausstattung des Amtsträgers eine steuerfreie Aufwandspauschale i.S. des § 3 Nr. 12 EStG gehört.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 403
BFH/NV 1993 S. 32 Nr. 6
BAAAA-94468

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BFH, Urteil v. 19.02.1993 - VI B 137/92

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