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BFH Urteil v. - I R 115/91 BStBl 1993 II S. 373

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1EStG § 5 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2HGB §§ 242 Abs. 1, 247 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2, 266 Abs. 3 Abschnitt B

Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender Verzinsung

Leitsatz

Gewährt ein Kreditinstitut bei kündbaren Sparverträgen mit steigendem Zinssatz (sog. Zuwachssparen) am Ende jeden Vertragsjahres eine Verzinsung, die der marktüblichen Gesamtverzinsung für Kapitalüberlassungen der bis dahin erreichten Laufzeit entspricht, so kann es wegen künftig noch steigender Zinsen keine Rückstellung bilden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 373
BFH/NV 1993 S. 27 Nr. 5
YAAAA-94456

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BFH, Urteil v. 20.01.1993 - I R 115/91

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