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BFH Urteil v. - I R 163/90 BStBl 1993 II S. 362

Gesetze: UmwStG 1977 § 21 Abs. 2 Satz 3

Stundung bei Antragsbesteuerung einbringungsgeborener Anteile unberührt von späterer Veräußerung

Leitsatz

Entgegen Tz. 63 ff. des Schreibens des Bundesministers der Finanzen vom , BStBl I S. 235, bleibt es ohne Einfluß auf die Vergünstigung des § 21 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 1977, wenn der Anteilseigner die Kapitalanteile bereits in dem Veranlagungszeitraum veräußert, der einer Besteuerung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1977 folgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 362
BFH/NV 1992 S. 46 Nr. 7
KAAAA-94452

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BFH, Urteil v. 04.12.1991 - I R 163/90

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