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BFH Urteil v. - VIII R 24/90 BStBl 1993 II S. 333

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2 und 4

1. Verlust einer Darlehensforderung als nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG 2. Zum kapitalersetzenden Charakter eines Darlehens

Leitsatz

1. Gewährt der zu mehr als 1/4 an einer GmbH beteiligte Gesellschafter dieser ein Darlehen, so kann der Verlust der Darlehensforderung im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft als Anschaffungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen sein, wenn das Darlehen kapitalersetzenden Charakter hatte.

2. Ein Darlehen kann kapitalersetzenden Charakter dadurch erlangen, daß der Gesellschafter das Darlehen nicht abzieht, obwohl absehbar ist, daß seine Rückzahlung aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaft gefährdet ist.

3. Hat das Darlehen auf diese Weise kapitalersetzenden Charakter erlangt, mindern sich die Anschaffungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG nicht dadurch, daß der Gesellschafter später noch auf die wertlos gewordene Darlehensforderung verzichtet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 333
BFH/NV 1992 S. 81 Nr. 12
GAAAA-94436

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 07.07.1992 - VIII R 24/90

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