1. Übergang von der Schätzung nach Richtsätzen zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich 2. Erstmalige Ausübung von Bewertungswahlrechten in der Übergangsbilanz
Leitsatz
1. In der Anfangsbilanz (Übergangsbilanz) eines zur Buchführung übergehenden Schätzungslandwirts sind die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu Buche stünden, wenn der Gewinn von Anfang an durch Bestandsvergleich ermittelt worden wäre.
2. Der Mastviehbestand kann - als Umlaufvermögen - in der Übergangsbilanz (1.) mit Durchschnittswerten oder mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Das gilt auch für "besonders wertvolle" Tiere.
3. Das Bewertungswahlrecht (2.) kann im Wege der Bilanzänderung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ausgeübt werden, wenn die Übergangsbilanz noch nicht einer bestandskräftigen Einkommensteuerveranlagung zugrunde liegt, andernfalls erst in der nächsten, von der Bestandskraft noch nicht erfaßten Schlußbilanz.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 272 BFH/NV 1992 S. 26 Nr. 5 ZAAAA-94408
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