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BFH Urteil v. - V R 48/90 BStBl 1993 II S. 251

Gesetze: UStG 1980 § 14 Abs. 2UStG 1980 § 17 Abs. 1

Eine wirksame Rechnungsberichtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann vorliegen, wenn die ursprüngliche Rechnung nicht an den Rechnungsaussteller zurückgegeben wird

Leitsatz

Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und steht fest, daß der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung weder in Anspruch genommen hat noch künftig geltend machen kann, liegt eine wirksame Berichtigung des Steuerbetrags i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 bereits dann vor, wenn eine vom Unternehmer erstellte schriftliche Berichtigung des Steuerbetrags dem Leistungsempfänger zugeht, ohne daß der Unternehmer die ursprüngliche Rechnung zurückerhält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 251
BFH/NV 1993 S. 22 Nr. 4
UAAAA-94398

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BFH, Urteil v. 29.10.1992 - V R 48/90

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