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BFH Urteil v. - IV R 89/90 BStBl 1993 II S. 225

Gesetze: EStG §§ 4, 6b

1. Im Umlegungsverfahren zugeteiltes Grundstück Betriebsvermögen, wenn eingebrachtes Grundstück ebenfalls Betriebsvermögen - 2. Entnahme eines Betriebsgrundstücks bei vorweggenommener Erbfolge

Leitsatz

1. Grundstücke, die im Umlegungsverfahren zugeteilt werden, gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen, wenn das in das Umlegungsverfahren eingebrachte Grundstück zu diesem Betriebsvermögen gehört hatte (Anschluß an , BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666, vom IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711).

2. Wird ein Grundstück des Betriebsvermögens im Wege vorweggenommener Erbfolge auf einen künftigen Erben, der nicht Mitunternehmer des Betriebs ist, übertragen, so liegt eine Entnahme vor. Der Entnahmegewinn ist nicht nach § 6b EStG begünstigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 225
BFH/NV 1993 S. 19 Nr. 4
RAAAA-94386

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BFH, Urteil v. 27.08.1992 - IV R 89/90

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