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BFH Urteil v. - V R 41/89 BStBl 1993 II S. 205

Gesetze: UStG 1980 § 14 Abs. 4UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Kein Vorsteuerabzug aus einer Rechnung, in der sich der abrechnende (leistende) Unternehmer eines fremden Namens bedient hat, ohne daß aus ihr der wirklich leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar bestimmt werden kann

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug kann nicht auf Grund einer Rechnung geltend gemacht werden, in der sich der abrechnende (leistende) Unternehmer eines fremden Namens bedient hat, ohne daß aus der Rechnung der (wirklich) leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar bestimmt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Abrechnende bereits bei der Leistungsbewirkung unter dem fremden Namen aufgetreten ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 205
BFH/NV 1993 S. 13 Nr. 3
CAAAA-94378

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BFH, Urteil v. 17.09.1992 - V R 41/89

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