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BFH Urteil v. - VI R 55/89 BStBl 1993 II S. 192

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1AUV § 12 Abs. 1

Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit einem beruflich veranlaßten Umzug sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Aufwendungen für die Anschaffung von Bekleidung, die wegen des mit dem Umzug verbundenen Klimawechsels erforderlich wird, nicht als Werbungskosten (Umzugskosten) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. *)

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 192
BFH/NV 1992 S. 67 Nr. 10
DAAAA-94369

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BFH, Urteil v. 20.03.1992 - VI R 55/89

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