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BFH Urteil v. - III R 54/91 BStBl 1993 II S. 153

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1AktG 1965 § 152 Abs. 7HGB n. F. §§ 249, 252 Abs. 1 Nr. 4.

Zur Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus einer Verpflichtung als Voraussetzung der Rückstellungsbildung

Leitsatz

Für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen aus strafbaren Handlungen sind Rückstellungen zu bilden, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, daß der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird; diese Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn bis zum Tag der Bilanzaufstellung die den Anspruch begründenden Tatsachen durch Aufdeckung der Tat bekanntgeworden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 153
BFH/NV 1993 S. 10 Nr. 3
MAAAA-94353

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BFH, Urteil v. 02.10.1992 - III R 54/91

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