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BFH Urteil v. - VIII R 25/89 BStBl 1993 II S. 146

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 2 Nr. 2

Außenprüfung schon zulässig, wenn nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheint, daß ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist

Leitsatz

Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 ist bereits dann zulässig, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, daß ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 146
BFH/NV 1993 S. 9 Nr. 3
BAAAA-94348

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BFH, Urteil v. 17.11.1992 - VIII R 25/89

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