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BFH Urteil v. - IV R 116/90 BStBl 1993 II S. 100

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Ingenieurähnlicher Beruf liegt nicht vor, wenn praktische Tätigkeit nicht die volle Breite des Ingenieurberufes abdeckt

Leitsatz

1. Die Erlangung ingenieurmäßiger Kenntnisse zur Ausübung eines ingenieurähnlichen Berufs ist nicht dargetan, wenn die praktische Tätigkeit des Steuerpflichtigen nicht die volle Breite des Ingenieurberufs abdeckt, sondern nur gelegentlich erhebliche mathematische Kenntnisse voraussetzt (Abgrenzung zu dem , BFHE 132, 22, BStBl II 1981, 121, unter I. 2. c).

2. Als Nachweis reicht auch die Bestellung zum Kfz-Sachverständigen einer Industrie- und Handelskammer nicht aus, wenn auch Kfz-Meister zu Sachverständigen bestellt werden konnten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 100
BFH/NV 1993 S. 357 Nr. 6
BFH/NV 1993 S. 9 Nr. 3
VAAAA-94324

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BFH, Urteil v. 09.07.1992 - IV R 116/90

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