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BFH Urteil v. - IX R 245/87 BStBl 1992 II S. 890

Gesetze: AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG § 21

Vereinbarung der Miteigentümer eines Wohngrundstücks über die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben

Leitsatz

1. Treffen Angehörige als Miteigentümer eines Wohngrundstücks eine von dem zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnis abweichende, z. B. an der tatsächlichen Nutzung orientierte Vereinbarung hinsichtlich der Verteilung der Einnahmen und Ausgaben, so ist eine solche Vereinbarung nur dann steuerrechtlich zu beachten, wenn sie in Gestaltung und Durchführung dem zwischen fremden Personen Üblichen entspricht (Anschluß an Senatsurteil vom IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322).

2. Eine unzutreffende Verteilung der Einnahmen und Ausgaben kann im gerichtlichen Verfahren auch dann noch korrigiert werden, wenn der Gesamtüberschuß bestandskräftig festgestellt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 890
BFH/NV 1992 S. 73 Nr. 11
WAAAA-94273

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BFH, Urteil v. 31.03.1992 - IX R 245/87

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