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BFH Urteil v. - I R 41/91 BStBl 1992 II S. 889

Gesetze: EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3EStG § 20 Abs. 1 Nrn. 4 und 7KStG § 49 Abs. 1

Gewinnabhängige Vergütung für Nutzungsüberlassung eines partiarischen Darlehens unterliegt dem Kapitalertragsteuerabzug

Leitsatz

Die gewinnabhängige Vergütung, die für die Nutzungsüberlassung eines partiarischen Darlehens gezahlt wird, fällt unter den Begriff "Zinsen" i.S. des § 43 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegt deshalb der Kapitalertragsteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 889
BFH/NV 1992 S. 75 Nr. 11
MAAAA-94272

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BFH, Urteil v. 25.03.1992 - I R 41/91

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