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BFH Urteil v. - IV R 129/90 BStBl 1992 II S. 841

Gesetze: FGO § 119 Nr. 3

Verletzung rechtlichen Gehörs bei unterbliebenem Hinweis auf dem FG vorliegende Betriebsprüfer-Handakte

Leitsatz

Stützt das FG seine Feststellungen auf den Inhalt der Betriebsprüfer-Handakte, deren Vorliegen dem Kläger nicht mitgeteilt worden ist, und in der er auch keine Ermittlungen des Betriebsprüfers zu der den Rechtsstreit betreffenden Frage vermuten muß, so liegt hierin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 841
BFH/NV 1992 S. 61 Nr. 9
UAAAA-94252

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BFH, Urteil v. 27.02.1992 - IV R 129/90

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