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BFH Urteil v. - VIII R 149/86 BStBl 1992 II S. 817

Gesetze: EStG §§ 16 Abs. 1 Nr. 2, 34 Abs. 1 und 2KStG 1969 § 7a

Keine Tarifvergünstigung beim Organträger für Veräußerungsgewinn der Organgesellschaft

Leitsatz

Einem Organträger in der Rechtsform einer Personengesellschaft steht für den von der Organgesellschaft abgeführten Gewinn aus einer Veräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG die Vergünstigung des § 34 EStG nicht zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 817
BFH/NV 1992 S. 59 Nr. 9
RAAAA-94240

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BFH, Urteil v. 14.04.1992 - VIII R 149/86

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