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BFH Urteil v. - IV R 30/91 BStBl 1992 II S. 653

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, 4EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2

Lebensversicherung zur Abfindung der Hinterbliebenen eines verstorbenen Gesellschafters kein Betriebsvermögen der Personengesellschaft

Leitsatz

Die von einer Personengesellschaft auf das Leben ihrer Gesellschafter abgeschlossene Lebensversicherung gehört auch dann nicht zum Betriebsvermögen, wenn die Versicherungsleistungen zur Abfindung der Hinterbliebenen des verstorbenen Gesellschafters verwendet werden sollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 653
KAAAA-94170

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 06.02.1992 - IV R 30/91

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