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BFH Urteil v. - VIII R 148/85 BStBl 1992 II S. 647

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Aktivierung familiär veranlaßter Abfindungszahlungen in den Ergänzungsbilanzen der familienfremden Gesellschafter einer Personengesellschaft

Leitsatz

Von einer Personengesellschaft zugunsten von Angehörigen bestimmter Gesellschafter an Dritte geleistete Abfindungszahlungen, die im Hinblick auf ihre private Mitveranlassung nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, können anteilig als zusätzliche Anschaffungskosten für den Erwerb des Gesellschaftsanteils der familienfremden Gesellschafter zu beurteilen und daher in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren sein. Das ist etwa der Fall, wenn sich die familienfremden Gesellschafter mit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einverstanden erklärt haben, wonach solche von der Personengesellschaft zu leistende Abfindungszahlungen als Betriebsausgaben abziehbar sein sollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 647
BFH/NV 1992 S. 49 Nr. 8
JAAAA-94166

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BFH, Urteil v. 29.10.1991 - VIII R 148/85

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