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BFH Urteil v. - V R 141/90 BStBl 1992 II S. 576

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 2UStG 1980 § 8 Abs. 1 Nr. 1

Die Lieferung einer Sport- und Vergnügungszwecken dienenden Hochseeyacht ist nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG befreit, auch wenn sie unternehmerisch an Freizeitsegler verchartert wird

Leitsatz

Eine Sport- oder Vergnügungszwecken dienende Hochseeyacht erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein Wasserfahrzeug, das i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt ist. Die Lieferung einer solchen Yacht ist auch dann nicht nach § 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 steuerfrei, wenn der Erwerber sie nicht selbst zu Sport- oder Freizeitzwecken verwendet, sondern (unternehmerisch) an Freizeitsegler verchartert.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 576
BFH/NV 1992 S. 46 Nr. 7
MAAAA-94139

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BFH, Urteil v. 13.02.1992 - V R 141/90

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