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BFH Urteil v. - VI R 41/88 BStBl 1992 II S. 443

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62EStG § 38 Abs. 2 Satz 2RVO a. F. §§ 393 395RVO a. F. §§ 1396, 1397

Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers nach Hinterziehung der Lohnsteuer und der Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung, bei der Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich zusammenwirken

Leitsatz

1. Wirken Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich zur Hinterziehung der Lohnsteuer und der Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung zusammen, so kann darin keine Nettolohnvereinbarung erblickt werden.

2. Wird der Arbeitgeber auf Zahlung der hinterzogenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen, so liegt darin in Höhe der Arbeitnehmeranteile eine Lohnzuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die ihrerseits dem Lohnsteuerabzug unterliegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 443
BFH/NV 1992 S. 36 Nr. 6
LAAAA-94080

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BFH, Urteil v. 21.02.1992 - VI R 41/88

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