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BFH Urteil v. - XI R 35/89 BStBl 1992 II S. 343

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3 und 4

Geldverlust durch Einbruch ist nur Betriebsausgabe, wenn das Geld eindeutig Betriebsvermögen war

Leitsatz

Ein durch Einbruchdiebstahl eingetretener Geldverlust führt bei einem Steuerpflichtigen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nur dann zu einer Betriebsausgabe, wenn der betriebliche Zusammenhang anhand konkreter und objektiv greifbarer Anhaltspunkte festgestellt ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 343
BFH/NV 1992 S. 27 Nr. 5
WAAAA-94033

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 28.11.1991 - XI R 35/89

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