1. Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO durch Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung 2. Keine Beteiligung einer KG i. S. von § 174 Abs. 5 AO am Gewerbesteuermeßbetragsverfahren einer nicht personenidentischen anderen KG ohne förmliche Beiladung, auch wenn für beide Gesellschaften dieselben Gesellschafter als Liquidatoren auftreten
Leitsatz
1. Die Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung stellt grundsätzlich keinen den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmenden Antrag auf Steuerfestsetzung i.S. des § 171 Abs. 3 AO 1977 dar.
2. Eine Beteiligung der KG A am Gewerbesteuermeßbetragsverfahren der nicht personenidentischen KG B liegt dann nicht vor, wenn zwar für beide Gesellschaften dieselben Gesellschafter als Liquidatoren vor Gericht auftreten, eine förmliche Beiladung der A-KG zum Verfahren der B-KG aber unterblieben ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 124 BFH/NV 1992 S. 9 Nr. 2 AAAAA-93923
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