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BFH Urteil v. - III R 105/89 BStBl 1992 II S. 123

Gesetze: AO 1977 § 157 Abs. 1AO 1977 § 172 Abs. 1EStG § 26 Abs. 1 Satz 1

1. Die erneute Ausübung des Veranlagungswahlrechts bei Änderung der Steuerfestsetzung wird gegenstandslos, wenn der Änderungsbescheid wieder aufgehoben wird - 2. Ein Verwaltungsakt, der einen Einkommensteueränderungsbescheid aufhebt, kann auch durch Erklärung zu Protokoll des FG erlassen werden

Leitsatz

1. Ehegatten können ihr Veranlagungswahlrecht bei Erlaß eines Einkommensteueränderungsbescheids erneut ausüben. Die erneute Wahl wird allerdings gegenstandslos, wenn der Änderungsbescheid wieder aufgehoben wird.

2. Ein Verwaltungsakt, der einen Einkommensteueränderungsbescheid aufhebt, kann auch durch Erklärung zu Protokoll des FG erlassen werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom III R 104/87, BFHE 163, 295, BStBl II 1991, 501).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 123
BFH/NV 1992 S. 9 Nr. 2
QAAAA-93922

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 24.05.1991 - III R 105/89

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