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BFH Urteil v. - IV R 70/91 BStBl 1992 II S. 1015

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für Bücher allgemeinbildenden Inhalts keine Betriebsausgaben eines Publizisten

Leitsatz

Bei einem Publizisten können grundsätzlich nur Aufwendungen für Fachbücher, nicht dagegen für Bücher allgemeinbildenden Inhalts als Betriebsausgaben anerkannt werden; dies gilt auch, wenn diese Bücher bei der Abfassung einer eigenen Veröffentlichung mit herangezogen worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 1015
BFH/NV 1992 S. 80 Nr. 12
BAAAA-93898

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BFH, Urteil v. 21.05.1992 - IV R 70/91

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