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BFH Urteil v. - VIII R 134/86 BStBl 1991 II S. 882

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 3FGO § 60 Abs. 3FGO § 110 Abs. 1FGO § 123EStG § 4 Abs. 4EStG § 12

1. Eingeschränkte Klagebefugnis auch nach Gesellschafterwechsel; keine Beiladung bei Eintritt der Voraussetzungen erst während des Revisionsverfahrens 2. Anforderungen an die Sicherheit bei Darlehen an Familiengesellschaft

Leitsatz

1. In einem Klageverfahren, das einen gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid über Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum Gegenstand hat, haben Ausscheiden und Eintreten von Gesellschaftern auf den Fortbestand der Personengesellschaft als Verfahrensbeteiligte keinen Einfluß. Das gilt auch bei Übernahme der unbeschränkten Haftung durch eine Kapitalgesellschaft an Stelle einer natürlichen Person.

2. Eine Beiladung ist im Revisionsverfahren auch dann nicht geboten, wenn die Voraussetzungen für die Beiladung erst während des Revisionsverfahrens eintreten.

3. Zu den Anforderungen an eine Sicherheit bei Gewährung eines Darlehens an eine Familiengesellschaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 882
BFH/NV 1991 S. 36 Nr. 6
IAAAA-93861

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BFH, Urteil v. 18.12.1990 - VIII R 134/86

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