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BFH Urteil v. - V R 106/86 BStBl 1991 II S. 860

Gesetze: UStG 1973 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1973 § 15a Abs. 1, Abs. 4

Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in einem Folgejahr, wenn der Vorsteuerabzug im Erstjahr aufgrund einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung gewährt worden ist

Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 15a UStG 1973 zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, daß das jeweilige Wirtschaftsgut gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 von einem Unternehmer "für sein Unternehmen" erworben wurde.

2. Eine unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 ist durch rückwirkende Änderung der fehlerhaften Steuerfestsetzung aufgrund von Vorschriften der AO 1977 zu korrigieren. Insoweit liegt keine Änderung der Verhältnisse nach § 15a Abs. 1 und 4 UStG 1973 im Besteuerungszeitraum der Aufdeckung der Fehlbeurteilung vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 860
BFH/NV 1991 S. 75 Nr. 12
PAAAA-93850

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BFH, Urteil v. 27.06.1991 - V R 106/86

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