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BFH Urteil v. - II R 82/87 BStBl 1991 II S. 731

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 42

Keine Grunderwerbsteuer beim Wechsel von Gesellschaftern einer Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn neue Gesellschafter keinen Anspruch auf Übereignung eines (noch zu bildenden) Wohnungseigentums hat

Leitsatz

Führt nach dem Gesellschaftsvertrag einer GbR, zu deren Gesamthandseigentum ein Grundstück bebaut mit mehreren Wohnungseinheiten gehört, das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der bestehenbleibenden Gesellschaft (z.B. aufgrund Kündigung durch den Gesellschafter) nicht dazu, daß der ausscheidende Gesellschafter einen Anspruch auf Übereignung eines (noch zu bildenden) Wohnungseigentums hat, so unterliegt die Übertragung eines derart ausgestalteten Gesellschaftsanteils nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 i.V.m. § 42 AO 1977 der Grunderwerbsteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 731
BFH/NV 1991 S. 57 Nr. 9
MAAAA-93783

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BFH, Urteil v. 27.03.1991 - II R 82/87

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