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BFH Urteil v. - I R 73/89 BStBl 1991 II S. 593

Gesetze: KStG 1968 § 6 Abs. 1EStG § 4 Abs. 1 Satz 1AO § 164 Abs. 1

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Nutzung einer "Erwerbschance" zugunsten des Gesellschafters; keine Minderung der verdeckten Gewinnausschüttung durch verdeckte Einlage

Leitsatz

1. Der Wert einer verdeckten Einlage ist nicht geeignet, die Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung zu mindern.

2. Überläßt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser eine "Erwerbschance" und verzichtet die Kapitalgesellschaft später auf die Nutzung der Erwerbschance wiederum zugunsten des Gesellschafters, so ist eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Differenz zwischen den nicht erzielten Einnahmen und den ggf. angefallenen Aufwendungen anzunehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 593
BFH/NV 1991 S. 45 Nr. 7
AAAAA-93722

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 12.12.1990 - I R 73/89

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