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BFH Urteil v. - II R 58/86 BStBl 1991 II S. 52

Gesetze: AO 1977 §§ 110, 122 Abs. 1, 124, 155 Abs. 1, 355, 356ErbStG 1974 § 3 Abs. 1ErbStG 1974 § 20 Abs. 1ErbStG 1974 § 31 Abs. 5ErbStG 1974 § 32 Abs. 1 Satz 1BGB §§ 1922, 2205 ff., 2215 ff.

Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheids für und gegen einen Erben an den Testamentsvollstrecker

Leitsatz

1. Ein Steuerbescheid, mit dem die Erbschaftsteuer gegen einen Erben (Miterben) festgesetzt wird, wird mit der Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker dem Erben gegenüber wirksam. Das gilt auch, wenn sich der Steueranspruch nicht nur auf die Erbschaft i.S. des bürgerlichen Rechts gründet.

2. Die Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids an den Testamentsvollstrecker setzt auch die Rechtsbehelfsfrist für die Anfechtung durch den Erben in Lauf. Dem Erben ist bei verspäteter Unterrichtung innerhalb der Jahresfrist des § 110 Abs. 3 AO 1977 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wobei das Verhalten des Testamentsvollstreckers ihm nicht zuzurechnen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 52
BFH/NV 1991 S. 5 Nr. 2
IAAAA-93686

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BFH, Urteil v. 14.11.1990 - II R 58/86

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