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BFH Urteil v. - VIII R 14/87 BStBl 1991 II S. 510

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

1. Geschäftsanteil eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG als Sonderbetriebsvermögen II 2. Zur Stellung eines Kommanditisten im Rahmen einer doppelstöckigen GmbH & Co. KG bei gleichzeitiger Beteiligung an der Untergesellschaft und an der Komplementär-GmbH der Obergesellschaft

Leitsatz

1. Bei einer GmbH & Co. KG gehört grundsätzlich der Geschäftsanteil eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten, weil dieser Geschäftsanteil es dem Kommanditisten ermöglicht, über seine Stellung in der Komplementär-GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG auszuüben.

2. Bei einer doppelstöckigen GmbH & Co. KG wird die Stellung eines Kommanditisten der Untergesellschaft durch seine Beteiligung an der Komplementär-GmbH der Obergesellschaft nur dann verstärkt, wenn der betreffende Kommanditist in der Obergesellschaft einen beherrschenden Einfluß ausüben kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 510
BFH/NV 1991 S. 42 Nr. 7
AAAAA-93680

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 11.12.1990 - VIII R 14/87

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