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BFH Urteil v. - X R 102/89 BStBl 1991 II S. 477

Gesetze: GewStG § 10aEStG § 10d

a) Nichtberücksichtigung eines Gewerbeverlustes ohne Bindungswirkung für Folgejahre b) Unterbliebener Vortrag eines Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG war in späterem Jahr nachholbar

Leitsatz

1. Die Nichtberücksichtigung eines Fehlbetrages in einem Gewerbesteuermeßbescheid löst keine Bindungswirkung für die Folgejahre aus.

2. Im Rahmen des § 10a Satz 1 GewStG (in der bis zum Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 1990 geltenden Fassung) war eine zu Unrecht unterbliebene Verlustverrechnung innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums nachholbar (Abweichung vom , BFHE 66, 351, BStBl III 1958, 134).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 477
BFH/NV 1991 S. 37 Nr. 6
AAAAA-93667

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BFH, Urteil v. 28.11.1990 - X R 102/89

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