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BFH Urteil v. - IV R 1/89 BStBl 1991 II S. 452

Gesetze: EStG §§ 2 und 13

Liebhaberei ist getrennt zu beurteilen, wenn Landwirtschaft und Forstwirtschaft für sich lebensfähige Betriebe darstellen

Leitsatz

Gehören zu einem land- und forstwirtschaftlichen Gutshof eine Landwirtschaft und eine Forstwirtschaft, die beide von ihrer Größe her für sich lebensfähige Betriebe darstellen, so ist die Frage der nicht steuerbaren negativen Einkünfte aus Liebhaberei für Landwirtschaft und Forstwirtschaft grundsätzlich getrennt zu beurteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 452
BFH/NV 1991 S. 34 Nr. 6
TAAAA-93652

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BFH, Urteil v. 13.12.1990 - IV R 1/89

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