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BFH Urteil v. - II R 109/86 BStBl 1991 II S. 181

Gesetze: ErbStG 1974 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1ErbStG 1974 § 7ErbStG 1974 § 32BGB § 2301AO 1977 §§ 122, 155FGO § 44 Abs 2

Zur Frage, wann eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt; Bereicherung und Bereicherungswille bei der Schenkung auf den Todesfall

Leitsatz

1. Der Tatbestand der Schenkung auf den Todesfall ist auch dann erfüllt, wenn die Rechtsfolgen des Erfüllungsgeschäfts mit dem Tode des Schenkers (Erblassers) ohne weitere Rechtshandlungen eintreten.

2. Schenkung auf den Todesfall i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG 1974 setzt voraus, daß die Zuwendung zu einer Bereicherung führt, was nach bürgerlich-rechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist, und daß die Beteiligten sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind. (Änderung der Rechtsprechung)

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 181
BFH/NV 1991 S. 16 Nr. 4
UAAAA-93523

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BFH, Urteil v. 05.12.1990 - II R 109/86

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