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BFH Urteil v. - I R 97/88 BStBl 1990 II S. 875

Gesetze: EStG 1979 § 4 Abs. 1 Satz 5EStG 1979 § 5 Abs. 4AStG § 1

Gewährung eines zinslosen Darlehens an ausländische Tochtergesellschaft kann zu nachträglichen Anschaffungskosten führen und nicht zu einer Geschäftsbeziehung i. S. von § 1 Abs. 1 AStG; Rechtsfolge des § 1 AStG

Leitsatz

1. § 1 Abs. 1 AStG faßt unter "Geschäftsbeziehungen" nicht solche, die das Nahestehen im Sinne des Absatzes 2 begründen.

2. Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer ausländischen Tochtergesellschaft ein zinsloses Darlehen, so führt dieses dann zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung und nicht zu einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, wenn nach dem ausländischen Gesellschaftsstatut die Zuführung von Eigenkapital anzunehmen ist.

3. § 1 AStG ist auch dann anzuwenden, wenn die Geschäftsbeziehungen zum Ausland von einer inländischen Personengesellschaft gehalten werden.

4. Der von § 1 Abs. 1 AStG geforderte Vergleich mit den Vereinbarungen unabhängiger Dritter unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen stellt auf solche ab, die nicht nahestehende Personen getroffen hätten.

5. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 AStG erschöpft sich in dem Ansatz fiktiv erhöhter Einkünfte. Die Vorschrift fingiert weder Einnahmen noch Forderungen, noch die Verwendung des Berichtigungsbetrages auf eine Beteiligung.

6. Auf den Berichtigungsbetrag nach § 1 Abs. 1 AStG kann keine Teilwertabschreibung vorgenommen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 875
BFH/NV 1990 S. 76 Nr. 10
MAAAA-93423

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BFH, Urteil v. 30.05.1990 - I R 97/88

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