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BFH Urteil v. - I R 122/87 BStBl 1990 II S. 724

Gesetze: KStG 1977 § 5 Abs. 1 Nr. 9AO 1977 § 65 Nrn. 2, 3

Caf, eines gemeinnützigen Vereins ist kein Zweckbetrieb

Leitsatz

Ein Kommunikationszentrum in Form eines Caf,s (Teestube) eines wegen Förderung der Jugendhilfe gemeinnützigen Vereins ist kein Zweckbetrieb.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 724
BFH/NV 1990 S. 65 Nr. 9
FAAAA-93353

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BFH, Urteil v. 11.04.1990 - I R 122/87

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